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Eu Urteil bestätigt staatliches Glückspielmonopol
Der Europäische Gerichtshof
bestätigte mit einem Urteil von letzer Woche die Rechtmäßigkeit zum
Verbot von Online Wetten privater Anbieter in Portugal. Dies ist ein
harter Schlag für die kommerzielle Glückspielindustrie im Internet und
eine weitere Bestätigung für die EU-Staaten welche auf einem
staatlichen Glückspielmonopol bestehen. In Deutschland darf einzig der
"Deutsche Lotto- und Totoblock" online Wetten für Sportereignisse
annehmen, in Portugal heist diese Instutition "Santa Casa da
Misericordia".
Ein freier Glückspielmarkt und eine Dienstleistungfreiheit für private
Anbieter, verbunden mit strengen Auflagen zur Geldwäsche und
Suchtprävention, wird von vielen Kritikern als die bessere Lösung als
die bestehenden Glückspielmonopole angesehen. Argumentiert wird damit
das das staatliche Monopol einzig dazu dient Staatseinnahmen zu sichern
und nicht wie so oft vorgebracht mit Gefahrenprävention. Um dafür zu
klagen zog der auch hier in Deutschland sehr bekannte Anbieter für
Poker und Sportwetten BWin zusammen mit der portugiesischen Fußball
Liga bis von den Europäischen Gerichtshof, der die Klager aber nun
abwies.
Begründet wird die Ablehnung mit einen Hinweis auf die potentielle
Betrugsgefahr durch Online Anbieter, und dem Schutz der Allgemeinheit
vor unlauteren Praktiken welches Vorrang vor der garantierten
Dienstleistungsfreiheit hat.
BWin und die portugiesische Fußballliga kritisieren das Urteil, da die
Verbote von Online Wetten privater Anbieter zur Enstehung eines
riesigen, nicht zu kontrollierenden Schwarzmarkt führn wird. Eine BWin
Sprecherin sagte hierzu: "Es gibt nun mal ein Bedürfnis zu spielen, und
die Spiler werden eine Webseite finden". Verwiesen wird auf nicht
regulierte Anbieter im Asiatischen und Übersee Raum.
Es ist davon auszugehen das das Urteil auch Einfluss auf den
deutschprachigen Raum haben wird. Der Präsident der Lotterieverwaltung
Bayern erklärte das das Urteil die europarechtliche Zulässigkeit des
deutschen Glückspielvertrags damit erneut bestätigt sei.
Das es sich Online Poker aus Gesetzegeber Sicht nicht von Sportwetten
und allen anderen Casino und Glückspielen unterscheided und hier auch
eindeutig unter das Staatsmonopol fällt, stehen den etablierten
Anbietern harte Zeiten vor. Zusammen mit den gegen Kinderpornographie
diskutierten Netzsperren ist eine Abschaltung bzw. Ausfilterung
privater Anbieter aus dem Internet für Deutsche Nutzer nicht mehr ganz
wegzudiskutieren. Im Us-Bundesstat Minnesota ist dies seit ein paar
Monaten leider bittere Realität, da hier die Webseiten aller großen
Pokerseiten nicht mehr über das Internet verfügbar sind.
Mit Hinblick auf die baldige Bundestagswahl ist der gemeine
Pokerspieler jedoch nicht ganz machtlos, da es durchaus Parteien gibt
welche sich gegen Netzsperren und co. aussprechen...Piraten ahoi.
Ihr habt also noch einen Grund am 27.September unbedingt zur Wahl zu
gehen!
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