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EU-Urteil zum Glückspielmonopol
Eu Urteil bestätigt staatliches Glückspielmonopol Der Europäische Gerichtshof bestätigte mit einem Urteil von letzer Woche die Rechtmäßigkeit zum Verbot von Online Wetten privater Anbieter in Portugal. Dies ist ein harter Schlag für die kommerzielle Glückspielindustrie im Internet und eine weitere Bestätigung für die EU-Staaten welche auf einem staatlichen Glückspielmonopol bestehen. In Deutschland darf einzig der "Deutsche Lotto- und Totoblock" online Wetten für Sportereignisse annehmen, in Portugal heist diese Instutition "Santa Casa da Misericordia".

Ein freier Glückspielmarkt und eine Dienstleistungfreiheit für private Anbieter, verbunden mit strengen Auflagen zur Geldwäsche und Suchtprävention, wird von vielen Kritikern als die bessere Lösung als die bestehenden Glückspielmonopole angesehen. Argumentiert wird damit das das staatliche Monopol einzig dazu dient Staatseinnahmen zu sichern und nicht wie so oft vorgebracht mit Gefahrenprävention. Um dafür zu klagen zog der auch hier in Deutschland sehr bekannte Anbieter für Poker und Sportwetten BWin zusammen mit der portugiesischen Fußball Liga bis von den Europäischen Gerichtshof, der die Klager aber nun abwies.

Begründet wird die Ablehnung mit einen Hinweis auf die potentielle Betrugsgefahr durch Online Anbieter, und dem Schutz der Allgemeinheit vor unlauteren Praktiken welches Vorrang vor der garantierten Dienstleistungsfreiheit hat.
BWin und die portugiesische Fußballliga kritisieren das Urteil, da die Verbote von Online Wetten privater Anbieter zur Enstehung eines riesigen, nicht zu kontrollierenden Schwarzmarkt führn wird. Eine BWin Sprecherin sagte hierzu: "Es gibt nun mal ein Bedürfnis zu spielen, und die Spiler werden eine Webseite finden". Verwiesen wird auf nicht regulierte Anbieter im Asiatischen und Übersee Raum.

Es ist davon auszugehen das das Urteil auch Einfluss auf den deutschprachigen Raum haben wird. Der Präsident der Lotterieverwaltung Bayern erklärte das das Urteil die europarechtliche Zulässigkeit des deutschen Glückspielvertrags damit erneut bestätigt sei.
Das es sich Online Poker aus Gesetzegeber Sicht nicht von Sportwetten und allen anderen Casino und Glückspielen unterscheided und hier auch eindeutig unter das Staatsmonopol fällt, stehen den etablierten Anbietern harte Zeiten vor. Zusammen mit den gegen Kinderpornographie diskutierten Netzsperren ist eine Abschaltung bzw. Ausfilterung privater Anbieter aus dem Internet für Deutsche Nutzer nicht mehr ganz wegzudiskutieren. Im Us-Bundesstat Minnesota ist dies seit ein paar Monaten leider bittere Realität, da hier die Webseiten aller großen Pokerseiten nicht mehr über das Internet verfügbar sind.

Mit Hinblick auf die baldige Bundestagswahl ist der gemeine Pokerspieler jedoch nicht ganz machtlos, da es durchaus Parteien gibt welche sich gegen Netzsperren und co. aussprechen...Piraten ahoi. Ihr habt also noch einen Grund am 27.September unbedingt zur Wahl zu gehen!
 
 
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